Das Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum, Abteilung Denkmalpflege erstellte 2004 ein Gutachten über den Denkmalwert der Ernst-Thälmann-Gedenkstätte. Dieses Gutachten stand den Abrissgenehmigungen der beiden Landräte Hr. Loge und Hr. Wille entgegen, betonte die Einzigartigkeit der Gedenkstätte am authentischen Ort und verglich die Ernst-Thälmann-Gedenkstätte mit anderen bedeutenden historischen Gedenk- und Erinnerungsorten rund um Berlin. Dennoch wurde die denkmalgeschützte Ernst-Thälmann-Gedenkstätte 2010 geschändet und zertrümmert.
Wer Interesse am gesamten Gutachten hat, kann uns gerne per Email anschreiben: vorstand(a)etg-ziegenhals.de