„Das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg hat am 21. Januar 2010 die Verfassungsbeschwerde und den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung des Freundeskreises Ernst-Thälmann-Gedenkstätte e.V. und einer interessierten Anwohnerin zurückgewiesen, die den Erhalt der Ernst-Thälmann-Gedenkstätte in Königs-Wusterhausen, Ortsteil Niederlehme/Ziegenhals erstreben.

Die Gedenkstätte erinnert an den letzten Tagungsort der KPD unter Leitung ihres Vorsitzenden Ernst Thälmann im Jahr 1933. Die Beschwerdeführer befürchten den vollständigen Verlust, nachdem der jetzige Eigentümer des Geländes aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs berechtigt ist, die Gedenkstätte von ihrem Standort zu entfernen. Sie machten geltend, die Verfassung des Landes Brandenburg gewährleistete den Schutz des kulturellen Erbes als umfassendes und vorbehaltloses Grundrecht. In dieses Grundrecht werde eingegriffen, da es nur unzulänglich im Brandenburgischen Denkmalschutzgesetz und der Verwaltungspraxis umgesetzt worden sei. Der Eingriff sei nicht durch Eigentümerinteressen gerechtfertigt. Jedenfalls hätte die Gedenkstätte im Wege der Enteignung als Ort des Erinnerns an den Beginn des Widerstandes gegen den Faschismus und an das DDR-Kulturleben erhalten werden können.

Die Verfassungsbeschwerde und der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung blieben ohne Erfolg.

Das Verfassungsgericht hat ausgeführt, Voraussetzung der Verfassungsbeschwerde sei die mögliche Verletzung in einem in der Verfassung des Landes Brandenburg gewährleisteten Grundrecht. Bei dem Schutz des kulturellen Erbes handele es sich aber nicht um ein Grundrecht. Die weitgehend unbestimmte Formulierung der Verfassung lasse keinen Raum für die Annahme, der Zweck gehe dahin, subjektive Rechte des Einzelnen oder einer gesellschaftlichen Gruppe gegen den Staat - etwa auf Schutz der Kunst und der Kulturdenkmäler - zu begründen. Vielmehr liege eine Staatszielbestimmung vor. Staatszielbestimmungen begründen keine Rechte für Privatpersonen, halten den Staat aber an, sich bei seinem Handeln daran auszurichten. Solches hätte hier in einer Enteignung zum Erhalt der Gedenkstätte bestehen können. Dazu hat das Verfassungsgericht den Staat aber nicht verpflichten können.

Die Entscheidung (VfGBbg 54/09 / VfGBbg 12/09 EA) kann unter www.verfassungsgericht.brandenburg.de   abgerufen werden. 


Quelle:

http://www.verfassungsgericht.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.192306.de


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Mitglieder des Freundeskreises bei der Ehrung für Karl und Rosa am 10. Januar 2010


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Pressespiegel zur Verfassungsklage (eine Auswahl):

Bild

Gericht: Thälmann-Gedenkstätte nicht zu retten

Berliner Morgenpost (kostenpflichtig)

Gedenkstätte für Thälmann nicht zu retten

Berliner Zeitung

junge Welt

Kein Schutz für Ziegenhals

Leipziger Volkszeitung

Gericht: Thälmann-Gedenkstätte in Ziegenhals nicht zu retten

Neues Deutschland

Ziegenhals vor Gericht nicht mehr zu retten

Neue Rheinische Zeitung

Verfassungsbeschwerden gegen geplanten Abriss der Thälmann-Gedenkstätte: Hier begann der Widerstand gegen die Nazis

Märkische Allgemeine Zeitung

JUSTIZ: Gedenkstätte ist Geschichte - Brandenburger Verfassungsgericht lehnt Beschwerde des Thälmann-Freundeskreises ab

Erinnerungsarbeit: Stephan Laude über den Gerichtsbeschluss zur Thälmann

Märkische Oder Zeitung

Rettungsversuch für Gedenkstätte gescheitert

Potsdamer Neueste Nachrichten

Thälmann- Gedenkstätte nicht zu retten Verfassungsbeschwerde zum Erhalt abgelehnt

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Pressemitteilung

des Freundeskreises Ernst-Thälmann-Gedenkstätte e.V., Ziegenhals


vom 25. Januar 2010

Verfassungsbeschwerde: Gedenkstätten-Abriss in Ziegenhals gestoppt?

Freundeskreis klagt Denkmalschutz in Brandenburg ein

Durch Dr. Friedrich Wolff, Barbara Erdmann und Kerstin Rist, Anwälte der Rechtsanwaltssozietät Dr. Wolff und Partner, wurden zwei Verfassungsbeschwerden und ein Antrag auf eine einstweilige Anordnung gegen einen Abriss der Ernst-Thälmann-Gedenkstätte in Ziegenhals eingereicht. Das bedeutet zum Einen, dass alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden sollen, um die Ziegenhalser Gedenkstätte zu erhalten und es geht dabei zum Anderen, um nichts geringeres als die Verteidigung des Denkmalschutzes im Land Brandenburg und um den Erhalt eines Kulturerbes.

 Eine Woche nach dem 31. Januar 1933, also bereits in der Illegalität, traf sich das ZK der KPD in Ziegenhals, um Maßnahmen zum Sturz der Nazi-Herrschaft zu beraten. Daher wurde hier vor ca. 60 Jahren eine Gedenkstätte errichtet. Diese befindet auf dem authentischen Ort, wo der nachweislich frühste antifaschistische Widerstand in Deutschland seinen Anfang nahm. Das möblierte Tagungszimmer ist im Original erhalten geblieben – außer den Wänden und der Decke.  Das Boot "Charlotte", mit dem einige Tagungsteilnehmer fliehen konnten, blieb ebenfalls erhalten. Mit dem berühmten Arbeiter und Politiker Ernst Thälmann und den zahlreichen Landtags- und Reichstags-abgeordneten trafen sich hier Menschen von Format –die meisten von ihnen wurden in deutschen Konzentrationslagern und Kerkern von den Nazis ermordet und mussten ihre Entschlossenheit mit dem Leben bezahlen. 

Diesen Menschen eine Gedenkstätte zu erhalten, was läge ferner? 

Aber stattdessen: Privatisierung, Abrissgenehmigung, Missachtung von Denkmalschutz und öffentlichem Zugang, Verwahrlosung und wiederholte Schändungen.

Das Jahr 2009 war dabei für die antifaschistische Gedenkstätte in Ziegenhals ein äußerst negatives Jahr: alle Hürden, die einem "legalen" Abriss noch im Wege standen, wurden beseitig und konkrete Abrissvorbereitungen, durch Entfernen der Ausstellungsstücke und anderer denkmalgeschützten Teile, getroffen. So bedrohlich war die Situation für die Existenz der Ernst-Thälmann-Gedenkstätte noch nie! Seit Sommer 2009 könnten jeden Tag die Bagger anrollen, um einen wichtigen Ort authentischer Geschichte zu vernichten. 

Das Jahr 2010 dagegen könnte gar nicht besser anfangen. Der Zuspruch, den wir erhalten, wird immer größer. Aus dem Ausland, aus der ganzen Republik – Menschen verschiedenster Herkunft, politischer Anschauung und Alter unterstützen unsere internationale Protestkampagne gegen einen Abriss mit ihrer Unterschrift. Hunderte Solidaritätsschreiben wurden an uns, Protestbriefe und Aufrufe an die Verantwortlichen versandt.

Zeitungsartikel (BILD, MAZ, MOZ, Berliner Zeitung, Berl. Morgenpost, u.a.), Leserbriefe, Radio- (Deutschlandradio), Fernsehbeiträge (rbb, kw-TV) und Reportagen – die Öffentlichkeit nimmt so viel Anteil am Geschehen in Ziegenhals, wie noch selten zuvor.

Und auch wir blieben nicht passiv: Demonstrationen und Kundgebungen, Kunst und Kultur, Offene Briefe, Aufrufe und Flugblätter, sowie unser viel beachteter "Protestzug – von Ziegenhals nach Potsdam!", sollten unser einziges Vereinsziel verdeut-lichen: Schutz und Erhalt der Ernst-Thälmann-Gedenkstätte.

Zudem konnten wir uns, sicher auch durch unsere Aktivitäten, durch Neueintritte verjüngen!

All das in Betracht ziehend, starten wir optimistisch, mit vielen weiteren Ideen und Aktionsformen in das Jahr unseres 20-jährigen Bestehens.

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Aktivitäten
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